einen besuch sowie zwei telefonate später bin ich nicht schlauer, sondern nur verwirrter und grantiger. einen weiteren persönlichen termin kann ich auch nicht ausmachen, weil "ich nicht arbeitssuchend gemeldet bin". als einzige möglichkeit der konstruktiven kommunikation wurde mir empfohlen, per eAMS-nachricht an irgendwelche, nicht näher zu identifizierenden personen zu schreiben.
was ich getan habe:
Versuch einer Bezugsanmeldung, Teil 1
sehr geehrte mitarbeiterinnen und mitarbeiter des AMS,
ich versuche seit kurzer zeit, mich als arbeitslos zu melden (beginnend mit ende des monats September 2014), um am 1. Oktober für einen tag arbeitslosengeld zu beziehen, und mich am darauf folgenden tag von dem bezug desselben wieder abzumelden.
der grund für dieses vorgehen ist folgender: ich habe mit ende dieses monats gekündigt, und möchte eine etwa zweijährige reise antreten, während der ich selbstverständlich weder arbeitssuchend noch dem Österreichischen arbeitsmarkt zur verfügung stehe.
nach mehreren anrufen sowie einer persönlichen vorsprache in Ihrer institution wurde mir folgendes vermittelt:
1) wenn ich mehr als 52 wochen NICHT in Österreich arbeite, d.h. kein gehalt beziehe, und dabei NICHT als arbeitslos gemeldet bin, habe ich keinerlei anspruch auf arbeitslosengeld danach mehr. das ist eine situation, die ich gerne vermeiden möchte, um nach der rückkehr von der reise in ruhe nach einer für mich geeigneten arbeitsstelle umsehen zu können.
2) eine möglichkeit, nach rückkehr von meiner reise in den genuss von der sozialen absicherungsleistung des arbeitslosengeldbezugs zu kommen wäre, dass ich am 1. Oktober (dem letzten tag, den ich in Österreich verweile) noch arbeitslosengeld beziehe, um mich am folgenden tag von dessen bezug abzumelden.
3) hier beginnen sich die von mir eingeholten informationen zu widersprechen: ich habe einerseits zu hören bekommen, dass sich dieser bezug automatisch ergibt, wenn ich bis dahin die geforderte bestätigung des vorliegens einer einvernehmlichen kündigung übermittle. auch die abmeldung vom bezug soll über dieses internetportal möglich sein.
andererseits wurde mir von anderer stelle (aber ebenfalls AMS) gesagt, dass das absolut nicht so sei, ich unbedingt einen termin zur vorsprache brauche, und diesen termin nicht einmal reservieren kann, weil ich noch nicht arbeitssuchend gemeldet sei. darüberhinaus wurde mir dann mitgeteilt, dass dieser termin erst nach ende meines dienstverhältnisses zu sein habe, d.h. am 1. Oktober, was bei mir aufgrund von anderen, wichtigeren, terminen absolut nicht möglich ist.
hier wurde mein schreibfluss von der tatsache unterbrochen, dass die entsprechende eingabemaske nicht noch mehr zeichen zuließ. (meine güte, haben sich die leute beim AMS denn sonst nichts zu schreiben?)
also flugs gesendet und die zweite nachricht begonnen:
also flugs gesendet und die zweite nachricht begonnen:
Versuch einer Bezugsanmeldung, Teil 2
ich bitte nun höflichst darum, das entstandene informations-kuddelmuddel zu entwirren (details siehe meine nachricht "Versuch einer Bezugsanmeldung, Teil 1", und würde mich sehr darüber freuen, von Ihren in aufklärender weise zu hören.ich bin gespannt, ob und was ich auf diese ausführliche und bemüht höfliche schilderung der verhältnisse als antwort bekomme...
falls es tatsächlich notwendig sein sollte, dass ich noch ein weiteres mal bei einem Ihrer geschätzten mitarbeiterinnen oder mitarbeiter persönlich vorspreche, wäre es mir sehr recht, wenn sich ein termin an einem der beiden folgenden tage findet:
26.9. 07:00 bis 16:00 möglich,
29.9. 07:00 bis 12:00 möglich.
wenn ich vorher oder überhaupt statt dessen auf elektronischem wege dazu beitragen könnte, dass mein anliegen zu einem glücklichen abschluss gebracht wird, würde ich Sie bitten, mir entsprechende notwendige schritte mitzuteilen.
hochachtungsvoll,
DI D. P. H.
ps: des weiteren bitte ich zu bedenken, dass die bearbeitung meines falles möglicherweise nicht nur in meinem eigenen, persönlichen interesse liegt: der staat Österreich hat nun ja doch mehrere jahre meine bildung, die ich an einer ausgezeichneten technischen hochschule genießen durfte, finanziert; gefolgt von einem nicht übel dotierten stipendium, mit dem ich wiederum wertvolle berufs- und praxis-erfahrungen am Europäischen Zentrum für Kern- und Teilchenphysik machen durfte.
misslingt dieser versuch, nach meiner rückkehr nach Österreich eine grundlegende soziale sicherheit zu erfahren, fällt jede motivation weg, mir hierzulande eine tätigkeit zu suchen, bei der ich meine erfahrung sinnvoll einbringen könnte. dann könnte ich mich in jedem x-beliebigen land (in dem ich dann genausowenig anspruch auf arbeitslosengeld hätte) ansiedeln, was natürlich ein szenario wäre, von dem der Österreichische staat nicht im geringsten profitiert.
ps: die reise habe ich nur um der einfachheit willen als zweijährig angeführt. in wirklichkeit gibt es nach wie vor keinen genauen zeitplan.
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